Kann man in mehreren Eissport-Vereinen Mitglied sein?

Es wird immer die Frage gestellt, ob Leistungssportler des NSK`s auch in anderen Eislaufvereinen Mitglied sein können.
In allen Sportarten gibt es hier Regeln, die dies untersagen - so auch im Eislaufsport.
Es ist lediglich eine Gastmitgliedschaft zulässig.
Hier finden Sie Auszüge aus den Regeln der Deutschen Eislauf-Union DEU aus denen das hervorgeht:
Art. 10 Startberechtigung
- Ein Läufer darf innerhalb einer Wettkampfsaison nur für den im Sportpass ausgewiesenen Verein starten. (Die Wettkampfsaison dauert vom 1. Mai bis einschließlich 30. April des darauffolgenden Kalenderjahres).
- Läufer, die einem Verein angehören, welcher kein regelmäßiges Training in einer einzelnen Disziplin (Eiskunstlaufen, Eistanzen oder Synchroneiskunstlaufen) anbietet, können in den nicht zum Training angebotenen Disziplinen individuell für einen anderen Verein starten, wobei die Zugehörigkeit zu diesem/diesen Verein(en) auf das jeweilige Startrecht gemäß Ziff. 1 beschränkt ist. In diesem Fall ist die jeweilige Startberechtigung im Sportpass einzutragen mit Beschränkung und Gültigkeit auf die Disziplin (Eiskunstlaufen, Eistanzen oder Synchroneiskunstlaufen).
- Eine Startberechtigung im Eistanzen und Synchroneiskunstlaufen für einen anderen als für den ursprünglichen Verein ist auch dann möglich, wenn sich die jeweils so betroffenen Vereine entsprechend einigen. Ziff. 1 gilt auch hierfür gleichermaßen.
- Eine Gastmitgliedschaft in mehreren Vereinen ist möglich.
- Geht der Verein eines Läufers in Insolvenz oder löst sich auf, so kann der betroffene Läufer vorübergehend für den zuständigen LEV starten.
Art. 11 Vereinswechsel / Wechsel der Startberechtigung
- Ein Läufer, der für einen anderen Verein starten will, muss dies schriftlich dem bisherigen Verein bis zum 30. April mitteilen. Die Startberechtigung für den neuen Verein gilt ab 1. Mai desselben Jahres.
- Bei Kündigung durch den Verein kann der Läufer sofort in einen neuen Verein eintreten und für diesen starten.
- Wenn beide Vereine einverstanden sind, kann der Läufer sofort den Verein wechseln und sofort für den neuen Verein starten. Ein eventuelles bisheriges Startrecht gemäß Art. 10 bleibt hiervon unberührt.
