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Sportpass, Läuferlizenz und Richtlinien zur Beschickung von Wettbewerben und Klassenlaufveranstaltungen

Sportpass, Läuferlizenz und Richtlinien zur Beschickung von Wettbewerben und Klassenlaufveranstaltungen

Sportpasspflicht für alle startenden Läufer/innen

Der NSK weist hier darauf hin dass nach den Bestimmungen der Deutsche Eislauf Union DEU alle bei Wettbewerben startenden Läufer/innen ein gültiger Sportpass vorlegen müssen. Grundlage dieser Forderung sind die geltenden Bestimmungen der DKB sowie die Durchführungsbestimmungen der Deutschen Eislauf Union. In Art. 9 der allgemeinen Bestimmungen heißt es hier: "Jeder Läufer, der an Klassenlaufen, Wettbewerben oder Meisterschaften teilnimmt, benötigt einen gültigen Sportpass der DEU. Der Sportpass ist der allein verbindliche Nachweis von Vereinszugehörigkeit und Startberechtigung eines Läufers. Er enthält alle erforderlichen persönlichen und sportlichen Daten des Passinhabers".

Link zur DEU-Seite:
"Startberechtigung - Sportpass-Beantragung"

 

Läuferlizenz pro Saison

Der NSK weist hier darauf hin, dass auf der DEU Obleutetagung vom 24.11.2018 eine zusätzliche Läuferlizenz eingeführt wurde. Unter Art 9a der allgemeinen Bestimmungen heißt es: „Jeder Aktive, der am Sportbetrieb der DEU, eines LEV oder Vereins teilnimmt, muss im Besitz einer gültigen Läuferlizenz sein, die jährlich vor der Wettkampfsaison zu erneuern ist und die für jeweils eine Wettkampfsaison gültig ist.
Eine Läuferlizenz ist gebührenpflichtig bei der DEU zu erwerben. Die jeweils gültige Gebühr wird mit der Preisliste der DEU gem. Art. 8 FGO bekannt gegeben. Eine Läuferlizenz kann nur erwerben, wer einem Verein angehört und im Besitz einer Startberechtigung gem. Art. 9 ist (Sportpass)“.

Wir weisen darauf hin, dass die Deutsche Eislauf Union DEU durch die Prüfung der Melde- und Ergebnislisten die Einhaltung dieser Regel prüft. Wir möchten daher alle NSK-Sportler bitten, frühzeitig pro Wettkampfsaison Sportpässe bei der DEU zu beantragen.

Link zur DEU-Seite:
Läuferlizenz

 

Meldungen für Klassenlauf-Prüfungen, Lehrgängen, Wettbewerben und Meisterschaften

Meldungen zu Klassenlauf-Prüfungen, Lehrgängen, Wettbewerben, Meisterschaften, Kadersichtungen usw. erfolgen grundsätzlich nach Absprache zwischen Sportler und Trainer an die/den zuständigen NSK-Obfrau/mann. Sportler oder Trainer dürfen beim NSK selbst nicht melden. Vor einer Meldung ist vom Sportler die Melde- oder Startgebühr an die/den NSK-Obfra/mann zu zahlen. Die/der NSK-Obmann nimmt dann die fristgerechte Zahlung beim Veranstalter (z.B. Wettbewerb ausrichtender Verein, LEV-NRW usw.) vor. Für die rechtzeitige Meldung und Zahlung an die/den zuständigen NSK-Obfrau/mann ist der/die Sportler/in verantwortlich, Meldeschluss ist jeweils 14 Tage vor dem Meldeschluss des jeweiligen Veranstalters.

Meldungen zu sportlichen Aktivitäten außerhalb von NRW

Alle Meldungen haben hier immer an den Eissport-Verband NRW zu erfolgen (LEV-NRW). Meldeschluss ist jeweils 14 Tage vor dem Meldeschluss des jeweiligen Veranstalters. Bei begrenzten Startplätzen und Klassenlaufen entscheidet die/der Spartenobfrau/mann über die Weitergabe der Meldungen.

 

Mit den anderen NRW-Vereinen und mit dem NRW-Eissport-Landesverband ist abgestimmt, dass dort nur offizielle Meldungen des Vereins - d.h. durch die/den Eiskunstlaufobfrau/mann - angenommen und bearbeitet werden, eigenmächtige Anmeldungen durch den Sportler sind nicht statthaft.