Vereinsregel
Wer darf wo trainiere? Kann jemand mehrere Trainer haben?

Es wird immer die Frage gestellt, ob jeder mehrere Trainer haben kann - hier die NSK-Antwort:
Hier die Antwort für die Sportler der Probe-Fördergruppe, der Fördergruppe und der Leistungssportgruppe:
Die nachfolgend aufgeführte Prozedur ist übrigens die Verfahrensweise die seit zig Jahren beim NSK Praxis ist.
1. Das NSK-Vereinstraining dürfen natürlich nur die vom NSK schriftlich beauftragten Trainer und Übungsleiter durchführen.
2. Das sog. Privat- und Stützpunkt-Training für NSK-Läufer (zu den Zeiten in der Neusser Eishalle, die hierfür vom NSK angegeben sind bzw. für die der NSK in anderen Eishallen ein Nutzungsrecht hat) dürfen nur die Trainer verrichten, die hierzu vom NSK vertraglich autorisiert sind.
Dann gibt es immer die wichtige Frage: Können Läufer mehrere Trainer haben?
NSK-Antwort: Grundsätzlich sollte dies nicht der Fall sein, aber es gibt in Einzelfällen doch sinnvolle Ergänzungs-Möglichkeiten - die Verantwortung und Entscheidung trifft aber immer der zuständige NSK-Haupttrainer!
- Beispiel 1: Ein Läufer gehört z.B.zur Probe-Fördergruppe von Trainer "A" - dann könnten auch z.B. in Abstimmungmit Trainer "A" ein anderer NSK-Trainer ein ergänzendes Privat- oder Stützpunkt-Training oder ein Training zur Erarbeitung einer Kür unter Koordinierung von Trainer "A" erbringen.
- Beispiel 2: Ein Läufer gehört z.B. zur Fördergruppe von NSK-Trainer "B" - dann könnte auch z.B. in Abstimmung mit dem NSK-Trainer "B" ein ergänzendes Training von einem anderen Stützpunkt- bzw. Landestrainer im NRW-Leistungsstützpunkt Dortmund absolviert werden, die beiden Trainer haben sich dann abzustimmen, wer der hauptverantwortlicher Trainer zur Förderung des Läufers ist. Diese Entscheidung ist dem NSK-Vorstand und vor allem dem Sportler in Textform mitzuteilen.
- Beispiel3: Ein Läufer gehört z.B. zur Leistungsgruppe (und diese Regelung gilt nur für die Läufer der NSK-Leistungsgruppe) von NSK-Trainer "A" - dann könnte in Abstimmungmit NSK-Trainer "A" dieser Läufer auch ergänzendes Training in Düsseldorf, Krefeld, Essen usw. bei einem weiteren Nicht-NSK-Trainer nehmen. Hierunter fallen auch das sog. Sommer-Camp-Training in Oberstdorf, Garmisch-Partenkirchen, Chemnitz, Ascona, Prag, Rocky-Mountains ... usw.. Kommt jedoch bei dieser Abstimmungmit dem verantwortlichen NSK-Trainer keine Einigung zustande (z.B. weil man sich nicht auf die gemeinsamen Trainingsmethoden einigen kann), dann muss der Läufer entscheiden, ob er beim NSK in Neuss (also beim NSK-Trainer"A") bleiben möchte oder ggfs. komplett zum Training in eine andere Stadt / einem anderen Trainer wechseln möchte. Bei einem Wechsel nach Düsseldorf, Krefeld, Essen, Dortmund usw. kann der Läufer einerseits den Verein (NSK) komplett verlassen oder auch NSK-Mitglied bleiben - im zweiten Fall startet der Läufer weiterhin für den NSK, gehört aber nicht mehr zur Leistungsgruppe des NSK`s, d.h. er kann die hierfür reservierten Vereins-Trainingszeiten nicht mehr nutzen.
Hinweis: Es werden vom NSK nur die Mitglieder der NSK-Probe-Fördergruppe, der NSK-Fördergruppe bzw. der NSK-Leistungssportgruppe zu Kadersichtungen, zu Lehrgängen des NRW-Landesverbandes (LEV), zur NRW-Meisterschaft oder zu sonstigen Wettbewerben (außerhalb von Breitensport-Wettbewerben) gemeldet - Ausnahmen hiervon gibt es nur für Sportler die im Landeseissportzentrum Dortmund trainieren.
Vereinswechsel:
Ein Vereinswechsel ist offiz. gem. den DEU-Regularien immer nur zum 30.4. eines Jahres möglich. Wird ein Wechsel zu einer anderen Zeit gewünscht, muss hierüber verhandelt werden und der NSK-Vorstand kann hier einem solchen Wechselwunsch ggfs. auch während einer Saison in Ausnahmefällen zustimmen. Grundsätzlich hat der Verein aber das Recht nach den Regularien der DEU bzw. des LEV-NRW eine Sperre bis zur nächsten Saison zu fordern.
Wechselt der NSK einen Vereinstrainer, so werden davon sicherlich besondere persönliche Sportler-Trainer-Beziehungen tangiert, d.h. hier können dann solche Situationen wie im Beispiel 3 aufgeführt für eine Orientierungs-Übergangszeit entstehen. Aus Fairness-Gründen sollte hier dem Läufer zur Orientierung eine ausreichende Entscheidungsfrist eingeräumt werden (6 - 8 Wochen).
